Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm

Primava GmbH | Stand: März 2026

§ 1 Zweck des Programms

Das Empfehlungsprogramm der Primava GmbH (nachfolgend „Betreiberin“) ermöglicht es bestehenden Kundinnen und Kunden, neue Investorinnen und Investoren für die Plattform zu gewinnen. Für jede erfolgreiche Empfehlung, die zu einem qualifizierten Immobilienerwerb führt, erhält die empfehlende Person einen Bonus gemäß den nachstehenden Bedingungen.

Das Programm dient der organischen Erweiterung des Investorennetzwerks und belohnt das Vertrauen, das bestehende Kundinnen und Kunden der Plattform entgegenbringen.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme am Empfehlungsprogramm sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Betreiberin behält sich vor, die Teilnahmeberechtigung im Einzelfall zu prüfen und bei Vorliegen sachlicher Gründe einzuschränken.

§ 3 Empfehlungsweg

Die Empfehlung erfolgt ausschließlich über den persönlichen Empfehlungslink oder Empfehlungscode, der Ihnen innerhalb der Plattform bereitgestellt wird. Andere Empfehlungswege (z. B. mündliche Nennungen ohne Nutzung des Links) können nicht berücksichtigt werden.

Die empfohlene Person muss sich über den bereitgestellten Empfehlungslink oder unter Angabe des Empfehlungscodes auf der Primava-Plattform registrieren. Nur so kann eine eindeutige Zuordnung zur empfehlenden Person sichergestellt werden.

§ 4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Empfehlung

Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn die empfohlene Person sämtliche der folgenden Schritte vollständig abgeschlossen hat:

  1. Registrierung auf der Primava-Plattform über den Empfehlungslink oder unter Angabe des Empfehlungscodes.
  2. Vollständige Durchführung des Onboarding-Prozesses einschließlich Identitätsprüfung.
  3. Abgabe der erforderlichen Selbstauskunft (insbesondere Angaben zu finanziellen Verhältnissen und Anlageerfahrung).
  4. Erreichen eines definierten Deal-Stadiums, das den verbindlichen Erwerb einer Immobilie über die Plattform umfasst.

Die Bewertung, ob eine Empfehlung als erfolgreich gilt, obliegt ausschließlich der Betreiberin.

§ 5 Bonusstruktur

Für jede erfolgreiche Empfehlung im Sinne von § 4 dieser Bedingungen erhält die empfehlende Person einen Empfehlungsbonus.

Empfehlungsbonus: 2.500,00 EUR (brutto)

Der Bonus wird pro erfolgreichem Wohnungskauf durch die empfohlene Person gewährt.

Es besteht kein Anspruch auf Bonuszahlungen für Empfehlungen, die nicht sämtliche Voraussetzungen gemäß § 4 erfüllen. Die Bonushöhe kann von der Betreiberin jederzeit für zukünftige Empfehlungen angepasst werden; bereits qualifizierte Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Auszahlung

Der Empfehlungsbonus wird erst nach vollständigem Abschluss des notariellen Kaufvertrags (Beurkundung) durch die empfohlene Person fällig. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eintritt der Fälligkeit auf das in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte Bankkonto.

Die steuerliche Behandlung des Empfehlungsbonus obliegt der empfehlenden Person. Der Bonus stellt eine Bruttovergütung dar. Die empfehlende Person ist selbst dafür verantwortlich, den erhaltenen Betrag ordnungsgemäß gegenüber den zuständigen Finanzbehörden zu erklären und anfallende Steuern abzuführen.

§ 7 Ausschlüsse

Vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen sind insbesondere:

Die Betreiberin behält sich vor, weitere Ausschlussgründe festzulegen, sofern dies zum Schutz der Integrität des Programms erforderlich ist.

§ 8 Kein Anspruch auf Fortbestand

Das Empfehlungsprogramm wird freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung von der Betreiberin angeboten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Fortführung, Aufrechterhaltung oder Unveränderlichkeit des Programms.

Die Betreiberin ist berechtigt, das Empfehlungsprogramm jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszusetzen oder vollständig einzustellen. Bereits entstandene und qualifizierte Bonusansprüche gemäß § 4 und § 5 bleiben von einer Änderung oder Einstellung unberührt, sofern die Betreiberin nichts Abweichendes bestimmt.

§ 9 Kommunikation des Programms

Sie sind berechtigt, Ihren persönlichen Empfehlungslink in Ihrem privaten Umfeld sowie über Ihre eigenen Kommunikationskanäle (z. B. soziale Medien, E-Mail, Messenger) zu teilen.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

§ 10 Missbrauch und Sanktionen

Die Betreiberin behält sich vor, bei Missbrauch des Empfehlungsprogramms angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Als Missbrauch gelten insbesondere:

Bei festgestelltem Missbrauch ist die Betreiberin berechtigt, folgende Maßnahmen einzeln oder kumulativ zu ergreifen:

  1. Sofortiger Ausschluss der betroffenen Person vom Empfehlungsprogramm.
  2. Verfall sämtlicher noch nicht ausgezahlter Bonusansprüche.
  3. Rückforderung bereits geleisteter Bonuszahlungen, sofern diese auf missbräuchlichem Verhalten beruhen.
  4. Vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Benutzerkontos auf der Primava-Plattform.

Weitergehende Ansprüche der Betreiberin, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben vorbehalten.

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